Frauenintegrationskurs
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Steffen Ott

Frauenintegrationskurs

Im Frauenintegrationskurs und der dazugehörige Orientierungskurs werden inhaltliche Schwerpunkte auf die Erziehung und Ausbildung der Kinder, Besuch von Behörden und Einrichtungen vor Ort, die für die Zielgruppe relevant sind, sowie Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen in Deutschland und den jeweiligen Heimatländern gelegt. Der Frauenintegrationskurs umfasst bis zu 1000 Unterrichtsstunden.


Was ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs richtet sich an alle Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen. Ebenso an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die jedoch noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Migranten aus Nicht-EU-Ländern, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten wollen, müssen neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem ist dann gegebenenfalls auch eine frühzeitige Einbürgerung möglich. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Allgemeine Integrationskurs richtet sich an Kursinteressenten, die bereits alphabetisiert sind. Für Nicht-alphabetisierte oder nicht ausreichend Alphabetisierte gibt es den Integrationskurs mit Alphabetisierung.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Arbeitslosengeld II beziehen, können vom Jobcenter zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt die Teilnahmeberechtigung.

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist
  • Bürger aus EU-Staaten
  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt Dem Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs ist eine Kopie des Passes und aktuellen Aufenthaltstitels beizufügen.

Kosten

Der Integrationskurs wird aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Sie können aber auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn bei Ihnen wegen Ihres geringen Einkommens ein besonderer Härtefall vorliegt, ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Fahrkosten

Teilnehmer von Integrationskursen, die von den Kosten der Zuzahlung befreit sind und deren Wohnort mehr als 3 Kilometer von der Schulungsstätte entfernt ist, können beim BAMF einen Zuschuss zu ihren Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr beantragen.

Abschlussart

Der Integrationskurs schließt mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab. Hierbei handelt es sich um eine skalierte Prüfung. Das Ziel ist das Sprachniveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Sollte dieses Ziel nicht erreicht worden sein, wird auf dem Zertifikat entweder „A2“ oder „Unter A2“ ausgewiesen. Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstests „Leben in Deutschland“ (LiD) ab. Das Zertifikat über das erfolgreiche Bestehen des Integrationskurses wird allerdings nur ausgefertigt und übersandt, wenn der Teilnehmer den DTZ mit B1 abgeschlossen und auch den LiD erfolgreich bestanden hat. In allen anderen Fällen wird die jeweils erreichte Leistung einzeln ausgewiesen.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die Integrationskurse: bei der Suche nach passenden Sprachkursen, zu Fördermöglichkeiten,  bei den Antragstellungen bei Behörden und vielem mehr.

Kinderbetreuung

Wenn Sie keinen Kitaplatz oder Hortplatz für Ihre Kinder finden können und dies Ihre Teilnahme an einem Deutschkurs beeinträchtigt, bieten wir gerne unseren Kursteilnehmenden auch die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung während des gesamten Kurszeitraums – in den Vor-, Mittags- und Nachmittagskursen an. Nachdem wir einen passenden Integrations- oder Berufssprachkurs für Sie ermittelt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung einer Kinderbetreuung.

Sozialpädagogische Betreuung

In besonderen Problemsituationen – persönlicher oder sozialer Art – steht Ihnen unsere sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung. In Gruppenveranstaltungen oder Einzelberatungen suchen wir nach Lösungen, damit Sie einen entsprechenden Sprachkurs ohne Weiteres besuchen und absolvieren können.

Wir freuen uns auf Sie!

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