Fortgeschrittene Sprachverwendung
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Steffen Ott

Was bedeutet B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung

Nach erfolgreichem Abschluss des B1 Kurses, sind Sie in der Lage:

  • die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht,
  • die meisten Situationen zu bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet,
  • sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete zu äußern,
  • über Erfahrungen und Ereignisse zu berichten,
  • Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben
  • sowie kurze Begründungen oder Erklärungen zu Plänen und Ansichten abzugeben.

Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.


Die „berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG“

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die Berufssprachkurse: bei der Suche nach passenden Sprachkursen, zu Fördermöglichkeiten, bei den Antragstellungen bei Behörden und vielem mehr!

Zugangsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse unter A2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
  • und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
  • Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Migrationshintergrund umfasst:

  • Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
  • Bürgerinnen und Bürger der EU
  • Deutsche mit Migrationshintergrund

Abschlussart

Die Kurse schließen mit einer Zertifikatsprüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.

Kinderbetreuung

Wenn Sie keinen Kitaplatz oder Hortplatz für Ihre Kinder finden können und dies Ihre Teilnahme an einem Deutschkurs beeinträchtigt, bieten wir gerne unseren Kursteilnehmenden auch die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung während des gesamten Kurszeitraums – in den Vor-, Mittags- und Nachmittagskursen an. Nachdem wir einen passenden Integrations- oder Berufssprachkurs für Sie ermittelt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung einer Kinderbetreuung.

Sozialpädagogische Betreuung

In besonderen Problemsituationen – persönlicher oder sozialer Art – steht Ihnen unsere sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung. In Gruppenveranstaltungen oder Einzelberatungen suchen wir nach Lösungen, damit Sie einen entsprechenden Sprachkurs ohne Weiteres besuchen und absolvieren können.

Wir freuen uns auf Sie!

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