Was bedeutet A2 – Grundlegende Kenntnisse
Nach erfolgreichem Abschluss des A2 Kurses sind Sie in der Lage:
- Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke zu verstehen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung),
- sich in einfachen, routinemäßigen Situationen zu verständigen,
- mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen zu beschreiben.
Der Kurs A2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau A2 nicht erreicht haben oder einen berufsbezogenen A2-Kurs wiederholen müssen.
Die „berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG“
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die Berufssprachkurse: bei der Suche nach passenden Sprachkursen, zu Fördermöglichkeiten, bei den Antragstellungen für Behörden und vielem mehr!
Zugangsvoraussetzungen/-berechtigungen
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen/-berechtigungen:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse unter A2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich,
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
- und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen,
- Azubis bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung,
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen.
Migrationshintergrund umfasst in diesem Zusammenhang:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern,
- Bürgerinnen und Bürger der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund.
Kinderbetreuung
Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und bisher keinen Kitaplatz bekommen haben, bieten wir unseren Kursteilnehmenden auch die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung während des gesamten Kurszeitraums – in den Vor-, Mittags- und Nachmittagskursen an. Dadurch wird Ihre Teilnahme an einem Deutschkurs trotz fehlendem Kitaplatz ermöglicht. Nachdem wir einen passenden Integrations- oder Berufssprachkurs für Sie ermittelt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung einer Kinderbetreuung.
Sozialpädagogische Betreuung
In besonderen Problemsituationen – persönlicher oder sozialer Art – steht Ihnen unsere sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung. In Gruppenveranstaltungen oder Einzelberatungen suchen wir nach Lösungen, damit Sie einen entsprechenden Sprachkurs ohne Weiteres besuchen und absolvieren können.